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Die Rechtsgrundlage

Mit dem Signaturgesetz, dem Formvorschriftenanpassungsgesetz und dem Justizkommunikationsgesetz hat der Bundesgesetzgeber eine Rechtsgrundlage für die elektronische Antragstellung bei Gerichten geschaffen. In Niedersachsen wird der elektronische Rechtsverkehr durch die Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (Nds. ERVVO-Justiz) eröffnet.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
30.10.2013
zuletzt aktualisiert am:
17.01.2014

Ansprechpartner/in:
N. N.

Verwaltungsgericht Braunschweig
Geschäftsleiterin
Wilhelmstraße 55
38100 Braunschweig

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