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Verfahrensablauf

Zuständigkeit und Besetzung

Die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zuständig für alle Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und Behörden andererseits, soweit nicht aufgrund besonderer gesetzlicher Regeln besondere Verwaltungsgerichte (Finanzgerichte und Sozialgerichte), die ordentliche Gerichtsbarkeit (Staatshaftungsrecht) oder die Verfassungsgerichte zuständig sind.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit gliedert sich in die Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Verwaltungsgericht Braunschweig ist örtlich zuständig für das Gebiet der Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel sowie die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg.

Die Richterinnen und Richter sind auf Kammern verteilt, die jeweils aus einer oder einem Vorsitzenden und zwei weiteren Berufsrichterinnen oder -richtern bestehen. An Entscheidungen, die in Form eines Urteils ergehen, wirken neben diesen drei Berufsrichtern noch zwei ehrenamtliche Richterinnen oder Richter mit, es sei denn, die Sache ist rechtlich und tatsächlich einfach gelagert und besitzt keine grundsätzliche Bedeutung. Dann entscheidet ein Mitglied der Kammer als Einzelrichterin oder Einzelrichter, wenn die Kammer dies beschlossen hat. Auch bei Beschlüssen, die außerhalb der mündlichen Verhandlung getroffen werden, wirken die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nicht mit. Die eingehenden Verfahren werden anhand eines Geschäftsverteilungsplanes, der grundsätzlich für ein Jahr gilt, auf die einzelnen Kammern verteilt.

Gesetze
Informationsblatt zum Verfahrensgang vor dem Verwaltungsgericht

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