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Verfahrensablauf

Rechtsmittel

Gegen Urteile und Gerichtsbescheide ist das Rechtsmittel der Berufung gegeben, das der Zulassung durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bedarf. In besonderen Fällen ist die Berufung vom Verwaltungsgericht zuzulassen (z. B. bei grundsätzlicher Bedeutung des Verfahrens); dann muss kein Zulassungsantrag mehr gestellt werden. Gegen Beschlüsse ist im Einzelfall die Beschwerde statthaft.

Einzelheiten zu den Rechtsmitteln können Sie der Rechtsmittelbelehrung entnehmen, die jeder Entscheidung des Verwaltungsgerichts beigefügt ist. Daraus können Sie auch ersehen, ob Sie für die Einlegung des Rechtsmittels eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder einen anderen qualifizierten Bevollmächtigten benötigen.

Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes, die nicht in der Form eines Beschlusses ergeht, ist die Revision zum Bundesverwaltungsgericht möglich, die im Einzelfall zuvor einer Zulassung bedarf.

Haftungsausschluss:

Diese wie alle anderen Informationen auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Braunschweig erfolgen ohne Gewähr für die Richtigkeit. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen.

Gesetze
Informationsblatt zum Verfahrensgang vor dem Verwaltungsgericht

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