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Verfahrensablauf

Formen der gerichtlichen Entscheidung

Nach einer mündlichen Verhandlung ergeht üblicherweise ein Urteil. Im Einverständnis der Beteiligten kann auch ohne mündliche Verhandlung im sogenannten schriftlichen Verfahren ein Urteil gesprochen werden.

Im schriftlichen Verfahren kann über eine Klage außerdem durch Gerichtsbescheid entschieden werden, wenn es sich um eine tatsächlich und rechtlich einfach gelagerte Sache handelt und der Sachverhalt geklärt ist. Eine solche Entscheidung, die ohne Beteiligung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter ergeht, bedarf nicht der Zustimmung durch die Verfahrensbeteiligten. Sie sind aber vorher anzuhören.

Die wichtigsten Verfahren, in denen durch Beschluss und damit ebenfalls ohne die Beteiligung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter entschieden wird, sind die Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes.

Gesetze
Informationsblatt zum Verfahrensgang vor dem Verwaltungsgericht

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