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Studierendenpraktikum

Jurastudentinnen und -studenten können beim Verwaltungsgericht Braunschweig ein Praktikum absolvieren. Allerdings verweisen das Niedersächsische Gesetz zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen (NJAG) in § 4 Abs. 1 Nr. 2 NJAG und § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der dazu ergangenen Verordnung (NJAVO) hinsichtlich der praktischen Studienzeit (des Praktikums) lediglich auf Amtsgerichte, so dass ein Praktikum beim Verwaltungsgericht Braunschweig in erster Linie für Studentinnen und Studenten an Universitäten anderer Länder in Betracht kommen dürfte.

Vor Einreichen von Bewerbungsunterlagen empfiehlt sich eine erste Kontaktaufnahme per Telefon oder Mail (Frau Lindhorst-Schrippnick Tel. 0531 - 488 3089 bzw. 0531 - 488 3000 Zentrale); Mail: Julia.Lindhorst-Schrippnick@justiz.niedersachsen.de .

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