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Eilantrag gegen Gleisanschluss zum VW-Logistik-Zentrum abgelehnt

Der Gleisanschluss vom Volkswagen Logistik Zentrum in Wendeburg zur Bahnstrecke Braunschweig-Celle kann weiter gebaut werden. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts hat mit einem heute den Verfahrensbeteiligten zugeleiteten Beschluss einen Eilantrag abgelehnt, den Anwohner der Bahnstrecke aus den Braunschweiger Stadtteilen Völkenrode und Watenbüttel gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Peine gestellt hatten.

Zur Begründung führt die Kammer aus, die noch anhängige Klage, mit der die Anwohner die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses erreichen wollen, werde voraussichtlich keinen Erfolg haben. Zwar habe der Landkreis in seiner Entscheidung nicht berücksichtigt, dass sich die Lärmbelastung der Anwohner mit dem Gleisanschluss und den deswegen dort zusätzlich fahrenden Zügen erhöhen werde. Eine zusätzliche Lärmbelastung könne nach den gesetzlichen Regelungen aber nicht zur Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses führen, insbesondere dann nicht, wenn die Betroffenen nicht in unmittelbarer Nachbarschaft des Bauvorhabens wohnen. Dies sei hier der Fall, weil die Häuser der Antragsteller etwa 1,5 km oder weiter von dem geplanten Gleisanschluss entfernt lägen. Zusätzliche Lärmbeeinträchtigungen könnten nur dazu führen, dass der Landkreis verpflichtet ist, seine Entscheidung um Lärmschutzmaßnahmen zugunsten der Anwohner zu ergänzen (sogenannte Planergänzung). Derartige Maßnahmen hätten die Anwohner bislang nicht beantragt. Ob ein solcher Anspruch bestünde, lasse sich derzeit noch nicht sagen. Dazu müsste vor allem auch geklärt werden, ob die zusätzliche Lärmbelastung die „Vorbelastung“ der Grundstücke übersteigt, ob also mit mehr Lärm an der Bahnstrecke zu rechnen wäre, als dies vor allem nach den früheren planungsrechtlichen Entscheidungen zulässig ist. VW hatte angekündigt, dass es nach dem Bau des Gleisanschlusses zu vier Zugbewegungen täglich zwischen Braunschweig und dem Logistik-Zentrum kommen solle.

In dem Eilverfahren hatte das Gericht eine vorläufige Entscheidung zu treffen. Die endgültige Entscheidung ist dem Hauptsachverfahren (Klageverfahren) vorbehalten, das weiterhin beim Verwaltungsgericht anhängig ist. Wann es dort zu einer Verhandlung kommen wird, ist noch nicht absehbar.

Gegen den Beschluss können die Antragsteller das Rechtsmittel der Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

(Beschluss vom 20.05.2015, Aktenzeichen 6 B 80/15)

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.05.2015

Ansprechpartner/in:
Vizepräsident/Pressesprecher Dr. Torsten Baumgarten

Verwaltungsgericht Braunschweig
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Tel: 0531 488-3018 oder -3020
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