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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für 5 Jahre neu gewählt

Die neue Amtszeit der am Verwaltungsgericht Braunschweig tätigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter hat begonnen. Im Rahmen einer Einführungsveranstaltung am 28. April begrüßte der Präsident des Verwaltungsgerichts Wolfgang Bartsch die neu oder wieder gewählten „Ehrenamtlichen“, die nun für die kommenden fünf Jahre an der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts mitwirken. Außerdem dankte er den ausgeschiedenen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, die zum Teil jahrzehntelang am Verwaltungsgericht tätig waren, für ihr Engagement.

Wolfgang Bartsch wies auf die besondere Bedeutung hin, die die Mitwirkung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter für die Verwaltungsgerichte habe. „Sie als ehrenamtliche Richterinnen und Richter bringen immer wieder wichtige Erfahrungen und Erkenntnisse aus anderen Berufsfeldern und persönlichen Lebensbereichen ein.“ Die Berufsrichterinnen und -richter hätten auch die Aufgabe, den fachlich nicht vorgebildeten „Ehrenamtlichen“ in den Beratungen die oft komplizierten Rechtsfragen in verständlicher Sprache plausibel zu machen. Dies führe häufig dazu, so Wolfgang Bartsch weiter, dass Urteile überzeugender und verständlicher würden.

In Interviewform berichtete ein schon viele Jahre am Verwaltungsgericht tätiger ehrenamtlicher Richter über seine Erfahrungen. Die neu gewählten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nutzten die Gelegenheit, an ihren Kollegen und die anwesenden Verwaltungsrichter Fragen insbesondere zum Verfahrensablauf und zum Zusammenwirken von Berufs- und ehrenamtlichen Richtern zu stellen.

Prozessrechtlicher Hintergrund:

Das Verwaltungsgericht entscheidet grundsätzlich durch eine Kammer, die aus drei Berufsrichterinnen bzw. -richtern und zwei ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richtern besteht. Die ehrenamtlichen Richterinnen/Richter wirken nicht mit bei Beschlüssen, die außerhalb einer mündlichen Verhandlung ergehen (z. B. in Eilverfahren). Die Kammer kann die Entscheidung einem Berufsrichter/einer Berufsrichterin als Einzelrichter/Einzelrichterin übertragen, wenn das Verfahren keine besonderen Schwierigkeiten aufweist und keine grundsätzliche Bedeutung hat. Wirken die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mit, haben sie die gleichen Rechte wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter.

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden für fünf Jahre von einem Ausschuss gewählt, der bei jedem Verwaltungsgericht einzurichten ist. Der Ausschuss besteht aus dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts, einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten und sieben sogenannten Vertrauensleuten, die nach besonderen Bestimmungen aus den Einwohnern des Verwaltungsgerichtsbezirks gewählt werden (§ 26 der Verwaltungsgerichtsordnung). Der Wahlausschuss wählt die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter auf der Grundlage von Vorschlagslisten, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten alle fünf Jahre aufzustellen sind.

Wenn der Ausschuss gewählt hat, bestimmt das Präsidium des Verwaltungsgerichts, welcher der Kammern die Gewählten zuzuordnen und in welcher Reihenfolge diese zu den Verhandlungen heranzuziehen sind. Die Bestimmungen sind Bestandteil des gerichtlichen Geschäftsverteilungsplans, der für das jeweilige Geschäftsjahr die personelle Besetzung und den Aufgabenbereich der Kammern (am VG Braunschweig durch Zuweisung von Rechtsgebieten) regelt. Gegenwärtig sind jeder der acht Kammern des Verwaltungsgerichts zehn ehrenamtliche Richterinnen und Richter zugeordnet.

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.05.2015

Ansprechpartner/in:
Vizepräsident/Pressesprecher Dr. Torsten Baumgarten

Verwaltungsgericht Braunschweig
- Pressestelle -
Wilhelmstraße 55
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-3018 oder -3020
Fax: 05141 593733001

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