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Bragida darf nur eine stationäre Versammlung durchführen

BRAUNSCHWEIG. Der für den 16. März angekündigte Aufzug vom Berliner Platz zum Kennedy-Platz unter dem Motto „Braunschweig gegen die Islamisierung des Abendlandes“ darf nicht stattfinden. Bragida darf lediglich eine Kundgebung auf dem Berliner Platz (Parkplatz nordöstlich des Bahnhofs) durchführen. Die Beschränkung auf eine lediglich stationäre Kundgebung ist erforderlich, um mit der Versammlung verbundene Gefährdungen und Beeinträchtigungen Unbeteiligter auf ein angemessenes Maß zu reduzieren. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts am 16. März 2015 in einem Eilverfahren entschieden. Der Beschluss liegt seit gestern Nachmittag schriftlich vor.

Die Demonstration, der „Spaziergang“ der Bragida, zu der nach den Angaben des Antragstellers ca. 500 Teilnehmer erwartet werden, sollte ursprünglich – nach einer Auftaktkundgebung am Berliner Platz – über die Kurt-Schumacher-Straße bis vor den Kennedy-Platz und wieder zurück – zu einer Abschlusskundgebung – verlaufen. Die Stadt Braunschweig hatte die Durchführung der Veranstaltung mit Bescheid vom 12. März 2015 auf die stationäre Kundgebung beschränkt.

Zur Begründung führt das Gericht in seiner Entscheidung aus: Nach den Erfahrungen aus früheren ähnlichen Veranstaltungen sowie nach Auswertung der polizeilichen Erkenntnisse müsse mit erheblichen, auch gewalttätigen Auseinandersetzungen gerechnet werden, die auch von Teilnehmern der angemeldeten Demonstration ausgingen. Nach den Berichten der Polizei ließen insbesondere die Ereignisse am 9. März 2015 diesen Schluss zu. Daneben seien auch die Interessen von Verkehrsteilnehmern zu berücksichtigen, die durch die Sperrungen anlässlich der Veranstaltung erheblich beeinträchtigt würden. Diese Interessen seien insbesondere deshalb zu berücksichtigen, weil die Veranstaltung der Bragida nicht vollständig untersagt, sondern lediglich beschränkt worden sei und weil es sich um eine wöchentlich wiederkehrende Versammlung handele.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann der Antragsteller das Rechtsmittel der Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

(Aktenzeichen 5 B 140/15)

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2015

Ansprechpartner/in:
Vizepräsident/Pressesprecher Dr. Torsten Baumgarten

Verwaltungsgericht Braunschweig
- Pressestelle -
Wilhelmstraße 55
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-3018 oder -3020
Fax: 05141 593733001

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