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Zentrum für Systembiologie (BRICS) darf gebaut werden

Mit der Errichtung eines ca. 80 m langen, vierstöckigen Gebäudes am Rebenring in Braunschweig, in dem das BRICS untergebracht werden soll, werden Nachbarrechte nicht verletzt. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig in einem Eilverfahren entschieden.

Die Kammer folgte nicht den Argumenten von Gebäudeeigentümern auf der gegenüberliegenden Seite des Rebenringes. Diese hatten gegen den Bau eingewandt, dass durch das Zentrum erhöhter Verkehrslärm und erhöhte Abgasimmissionen zu erwarten seien. Darüber hinaus werde das BRICS auch ihre Gebäude verschatten.

Nach Auffassung der Richter ist den gutachterlichen Feststellungen des Verwaltungsverfahrens zu folgen. Danach ist bei einer Belastung des Rebenrings von ca. 1000 Fahrzeugen stündlich (tags) unter Berücksichtigung der neu errichteten Parkplätze, der Haustechnik des Gebäudes und von Schallreflektionen von einer Erhöhung des Lärmpegels von 0,4 dB (A) auszugehen. Diese Erhöhung gehe im vorhandenen Verkehrslärm unter und sei vom menschlichen Gehör nicht als Pegelerhöhung wahrzunehmen.

Erhöhte Abgasimmissionen seien bei einem stündlichen Mehrverkehr von 35 Fahrzeugen angesichts des Verkehrsaufkommens am Rebenring und der Tatsache, dass die Gebäude der Antragssteller einen erheblichen Abstand zum Emissionsort aufwiesen, hinzunehmen.

Letztlich sei auch ein drohender Schattenwurf durch die Nachbarn hinzunehmen. Die Richter weisen darauf hin, dass ein Recht darauf von Schattenwurf verschont zu bleiben, nicht existiere. Das BRICS halte auch nicht nur den erforderlichen Grenzabstand von 8, 25 m ein, vielmehr sei dieser mit 17,50 m mehr als doppelt so groß wie erforderlich.

(Beschluss vom 10.12.2012 - Aktenzeichen 2 B 1660/13 -, nicht rechtskräftig)

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.01.2014

Ansprechpartner/in:
Präsident / Stellv. Pressesprecher Harald Meyer

Verwaltungsgericht Braunschweig
- Pressestelle -
Wilhelmstraße 55
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-3085 oder 3020
Fax: 0531 488-3001

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