Klagen per Mausklick - Elektronischer Rechtsverkehr beim Verwaltungsgericht eingeführt
Ab heute (1. November 2013) können Bürgerinnen und Bürger, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Behörden beim Verwaltungsgericht Braunschweig Klagen, Erklärungen und sonstige Schriftsätze auf elektronischem Weg einreichen. Dies gilt auch für alle anderen niedersächsischen Verwaltungsgerichte. Nimmt ein Verfahrensbeteiligter am elektronischen Rechtsverkehr teil, so kann das Gericht auch ihm Dokumente in elektronischer Form übermitteln.
Zu diesem Zweck gibt es ab sofort ein sogenanntes Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) beim Verwaltungsgericht. Um an der elektronischen Kommunikation teilnehmen zu können, muss auf einem Computer mit Internetzugang die kostenfreie Zugangs- und Übertragungssoftware EGVP installiert werden. Die Software kann man über die Internetseite www.egvp.de herunterladen. Die Übersendung von Schriftstücken an das Gericht mit normaler E-Mail reicht dagegen nicht aus.
Durch den Einsatz des EGVP einschließlich einer vom Anwender zu verwendenden qualifizierten elektronischen Signatur werden Fälschungssicherheit, Vertraulichkeit und Urheberschaft der übermittelten Daten sichergestellt.
Nähere Informationen - z. B. zu den Vorteilen des EGVP und zur Rechtsgrundlage - erhalten Interessierte auf den Internetseiten des Verwaltungsgerichts (www.verwaltungsgericht-braunschweig.niedersachsen.de, Startseite).
Die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr ist nicht verpflichtend.