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Gentechnik-Demo darf nicht auf Gelände des vTI

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat gestern den Eilantrag von Gentechnikgegnern gegen eine versammlungsrechtliche Auflagenverfügung der Stadt Braunschweig abgelehnt.

Die Antragstellerin hatte am 15. Februar eine Demonstration unter dem Motto "gegen riskante Genversuchsfelder und ihre Betreiber/Genehmiger" für den 10. März ab 15 Uhr angemeldet. Der Demonstrationszug sollte nicht nur auf der Bundesallee, sondern auch über das Gelände des von-Thünen-Institutes (vTI) - vormals FAL - geführt werden. Dies hatte die Stadt Braunschweig mit Bescheid vom 5. März untersagt.

Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung: Die Stadt Braunschweig und das vTI hätten zu Recht geltend gemacht, dass ein Demonstrationszug über das Gelände des Instituts Sicherheitsinteressen gefährden und den Betriebsablauf unverhältnismäßig stören würde. Außerdem könne das Anliegen der Demonstranten auch auf der Straße vor dem Institut ausreichend zur Geltung gebracht werden.

(Aktenzeichen 5 B 49/10)

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.03.2010
zuletzt aktualisiert am:
30.06.2010

Ansprechpartner/in:
Vizepräsident/Pressesprecher Dr. Torsten Baumgarten

Verwaltungsgericht Braunschweig
- Pressestelle -
Wilhelmstraße 55
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-3018 oder -3020
Fax: 05141 593733001

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