|
 |
Hier finden Sie eine Übersicht der niedersächsischen Verwaltungsgerichte mit ihren örtlichen Zuständigkeiten. |
mehr...
|
|
 |
 |
|
 |
Die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zuständig für alle Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und Behörden andererseits. |
mehr...
|
|
 |
 |
|
 |
Vom 1. Juli 2004 an gelten für die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten neue Bestimmungen über die Erhebung von Gerichtskosten. |
mehr...
|
|
 |
 |
|
 |
Auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden. |
mehr...
|
|
 |
 |
|
 |
Wenn Sie als Zeugin oder Zeuge vor dem Verwaltungsgericht aussagen sollen, sendet Ihnen das Gericht eine Ladung zu. |
mehr...
|
|
 |
 |