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Spielhallen-Schließung: Verwaltungsgericht trifft vorläufige Regelung

BRAUNSCHWEIG. In den Verfahren wegen drohender Spielhallen-Schließungen hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts erste sogenannte Zwischenentscheidungen getroffen: Die Kammer hat die Kommunen per Eilbeschluss verpflichtet, den Weiterbetrieb der Spielhallen zu dulden, bis die Kammer in den anhängigen Eilverfahren entschieden hat. Die Übergangsfrist für die betroffenen Spielhallen wäre am Wochenende abgelaufen. Die Zwischenregelung des Gerichts hat zur Folge, dass die Spielotheken auch nach Fristablauf vorerst nicht schließen müssen. Notwendig wurde die Zwischenentscheidung, weil die Kammer den Sachverhalt und die komplexen Rechtsfragen noch weiter prüfen muss, wegen der ablaufenden Übergangsfrist aber eine Regelung zu treffen hatte, um den Betreibern der Spielhallen wirksam Rechtsschutz zu gewähren.

Gegenwärtig sind insgesamt 140 Verfahren wegen Spielhallen-Schließungen beim Verwaltungsgericht Braunschweig anhängig, davon 58 Eilverfahren.

Derzeit sind noch keine genaueren Angaben dazu möglich, wann die Kammer in den Eilverfahren entscheiden und wann es zu Verhandlungen in den Hauptsacheverfahren kommen wird.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.06.2017

Ansprechpartner/in:
Vizepräsident/Pressesprecher Dr. Torsten Baumgarten

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