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Ausreiseverbot: Verwaltungsgericht ermittelt weiter

Im Fall eines Wolfsburgers, gegen den die Stadt ein Ausreiseverbot angeordnet hat, sind weitere Ermittlungen erforderlich. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts gestern nach einer mündlichen Verhandlung entschieden.

Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger, 1986 geboren und verheiratet. Er lebt und arbeitet in Wolfsburg. Ende Dezember 2014 wollte der Kläger vom Flughafen Hannover-Langenhagen aus nach Istanbul fliegen. Bei der Gepäckkontrolle stellte die Bundespolizei fest, dass er in einem Transportkoffer eine Flugdrohne mit Kamera sowie mehr als 9.000 Euro Bargeld mit sich führte. Auf Befragung gab der Kläger an, die Drohne wolle er in Istanbul erstmals ausprobieren, mit dem Geld wolle er Geschenke für seine Ehefrau kaufen. Die beklagte Stadt Wolfsburg untersagte dem Kläger die Ausreise aus dem Bundesgebiet und zog seinen Reisepass ein. Zur Begründung gab sie an, sie gehe aufgrund von Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden davon aus, dass der Kläger sich dem militanten Jihadismus im Ausland habe anschließen oder diesen habe unterstützen wollen. Nach polizeilichen Erkenntnissen gehöre er zur Wolfsburger Salafisten-Szene und habe er Kontakt zu zahlreichen Personen aus dieser Szene, die sich dem sogenannten Islamischen Staat (IS) angeschlossen hätten. Gegen die Entscheidung der Stadt hat der Kläger beim Verwaltungsgericht Klage erhoben.

In einer mündlichen Verhandlung hat die Kammer gestern den Kläger und drei Polizeibeamte als Zeugen zu den Vorwürfen angehört. Daraufhin haben die Richterinnen und Richter beschlossen: Um den Sachverhalt weiter aufzuklären, haben die Verfahrensbeteiligten weitere Unterlagen vorzulegen; außerdem sind weitere Zeugen zu vernehmen.

Die Stadt Wolfsburg hatte außerdem die Sicherstellung und Vernichtung der Flugdrohne angeordnet. Darüber hinaus hatte sie von dem Kläger verlangt, sich im Juni/Juli vergangenen Jahres täglich bei der Polizei zu melden. Auch um diese Entscheidungen der Stadt geht es in dem Verfahren des Verwaltungsgerichts.

Wann die mündliche Verhandlung fortgesetzt wird, steht gegenwärtig noch nicht fest.

(Aktenzeichen: 5 A 99/15 - Ausreiseverbot und Reisepass-Entziehung -, 5 A 192/15 - Sicherstellung - und 5 A 202/15 - Meldeauflage -)

Rechtliche Grundlagen:

§ 6 Personalausweisgesetz

(7) Unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 des Passgesetzes kann die zuständige Behörde im Einzelfall anordnen, dass der Ausweis nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt.

§ 7 Passgesetz

(1) Der Pass ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber

1. die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet.

§ 8 Passgesetz

Ein Pass … kann dem Inhaber entzogen werden, wenn Tatsachen bekanntwerden, die nach § 7 Abs. 1 die Passversagung rechtfertigen würden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.04.2016

Ansprechpartner/in:
Vizepräsident/Pressesprecher Dr. Torsten Baumgarten

Verwaltungsgericht Braunschweig
- Pressestelle -
Wilhelmstraße 55
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-3018 oder -3020
Fax: 05141 593733001

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