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Eilantrag gegen Versammlungsauflagen hat Erfolg

Bei der stationären Kundgebung der Rechten am Braunschweiger Hauptbahnhof dürfen die Teilnehmer auch mehr als 3 Meter große Transparente verwenden; außerdem darf der Veranstalter ein zweites Fahrzeug einsetzen. Auflagen, mit denen die Stadt Braunschweig dies untersagt hat, sind voraussichtlich rechtswidrig. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts am Freitag entschieden.

Zur Begründung führen die Richter in ihrem Beschluss aus: Versammlungen dürfen nur dann durch Auflagen eingeschränkt werden, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sonst unmittelbar gefährdet ist. Derzeit sei nicht ersichtlich, dass die Auflagen der Stadt erforderlich seien, um eine solche Gefahrenlage abzuwenden.

Es gebe unter Berücksichtigung der konkreten Örtlichkeiten am Hauptbahnhof und des stationären Charakters der Versammlung gegenwärtig keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass größere Transparente den Zugang von Polizeikräften zu der Veranstaltung oder die erforderliche Trennung von den Gegendemonstranten entscheidend erschweren könnten. Außerdem sei derzeit nicht ersichtlich, dass größere Transparente erfolgreich zur Deckung eingesetzt werden könnten, um unerkannt Straftaten zu begehen. Der Versammlungsort am Bahnhof sei auch für ein weiteres Fahrzeug grundsätzlich noch groß genug. Insgesamt habe die Polizei die Möglichkeit, auch noch während der Versammlung bei einer schwerwiegenden und konkreten Gefahrenlage angemessen zu reagieren und beispielsweise für das zweite Fahrzeug einen Standort außerhalb des eigentlichen Versammlungsortes zu bestimmen.

Zu der Kundgebung am Bahnhof kommt es, nachdem das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde des Veranstalters gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts teilweise stattgegeben hat. Die Lüneburger Richter entschieden, die für den 4. Juni 2011 geplante Demonstration unter dem Motto „Tag der deutschen Zukunft - Ein Signal gegen Überfremdung - Gemeinsam für eine deutsche Zukunft“ dürfe stationär am Hauptbahnhof in der Zeit von 12 bis 15 Uhr stattfinden. Hinsichtlich des geplanten Aufzugs der Rechten durch die Innenstadt ist es bei dem von der Stadt Braunschweig ausgesprochenen und vom Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 20. Mai 2011 bestätigten Versammlungsverbot geblieben. Ein Antrag des Veranstalters beim Bundesverfassungsgericht hatte keinen Erfolg.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erhoben werden.

(Aktenzeichen 5 B 108/11)

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.06.2011

Ansprechpartner/in:
Vizepräsident/Pressesprecher Dr. Torsten Baumgarten

Verwaltungsgericht Braunschweig
- Pressestelle -
Wilhelmstraße 55
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-3018 oder -3020
Fax: 05141 593733001

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